Wandlung: Weltmachtordnung in Weltrechtordnung

Dies ist ein Aufruf zur Notwendigkeit der Wandlung

Aufruf zur notwendigen Wandlung Weltmachtordnung in Weltrechtsordnung

Wenn die Menschheit und die Biosphäre eine Zukunft haben wollen, sind die Staaten verpflichtet, die bestehende Weltmachtordnung in eine Weltrechtsordnung zu wandeln. In der Weltmachtordnung kann der mächtigste, am besten gerüstete Staat alle seine globalen Ziele verfolgen und gewaltsam durchsetzen, gleich ob die berechtigt sind oder nicht. Nur er, wenn er optimal gerüstet ist, muss  einen militärischen Angriff eines anderen Staates nicht weiter befürchten. Jeder Staat muss kriegstüchtig sein. Das Völkerrecht muss er nicht weiter beachten und Verträge nicht  erfüllen und Vereinbarungen nicht  weitet beachten.

Die Menschheit, zu der Sie und Ihre Familie gehören, und viele Tier- und Pflanzenarten haben nur dann eine Überlebenschance, wenn es den Staaten gemeinschaftlich  gelingt,  sich aus den existentiell bedrohenden Weltproblemen, Wahrung eines Weltfriedens, und Beendigung der Klimakrise und  Völkern  aus sozialen und ökonomischen Notlagen, zu befreien.

 Eine Lösung dieser Weltprobleme kann  den Staaten nur gelingen, wenn sie von ihnen in gemeinschaftlichen und gegenseitigen Vertrauen vorgenommen wird. Ein solches Vertrauen kann von den Staaten nur gefunden werden, wenn die Vereinbarungen oder gefundenen Lösungen notfalls erzwungen werden können. Das setzt voraus, dass die Staaten nicht weiter in einer Weltmachtordnung, sondern in einer Weltrechtsordnung, in der das Völkerrecht und damit auch die völkerrechtlichen Verträge und Vereinbarungen rechtswirksam, d.h. erzwingbar, d.h. vollstreckbar sind, existieren.

In 30 Jahren erarbeite ich (Hinrich Bartels, Jurist, geb Am 4.12.1936) eine Friedensordnung, die nicht nur die Sicherung des Weltfriedens zum Ziel hat, sondern auch der beiden weiteren zu lösenden Weltproben, Schöpfungswahrung und Gerechtigkeitsfindung

Über die Initiative, Law for Future.

siehe dazu: www.lawforfuture.com

und über: Die Kunst-und- Recht-Stiftung

dazu: www.kunst-und-recht-stiftung.de 

und über das Institut für internationales Recht der Kunst-und-Recht-Stiftung

dazu  www.institut-fuer-internationales-recht.de

 habe ich versucht,  maßgebende Wissenschaftlern und Politikern dafür zu gewinnen, sich für Annahme der Friedensordnung von der Staatengemeinschaft einzusetzen.

Solange der Krieg in der Ukraine und die militärischen Auseinandersetzungen in Nah-Ost toben, ist es so gut wie ausgeschlossen, dass die Staaten gemeinschaftlich die Weltprobleme lösen und eine Wandlung der Weltmachtordnung in eine Weltrechtsordnung vornehmen. Ich habe deshalb zwei Friedensappelle ins Internet gestellt:

  • Frieden in der Ukraine und zwischen U.S.A. und China:

www.ukrainefriedensappell.de

  • Frieden in Nah-Ost

www.nah-ost-friedensappell.de

Diese Appelle waren  bisher leider vergeblich.

Ich gehe davon aus, dass diese beiden Kriege erst in einigen Jahren  beendet sein werden. Ob das Ende  mit meinen 87, Lebensjahren noch erlebe, ist fraglich. Schon jetzt befinde ich mich nach 2 Stürzen in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand.

Ich muss daher dafür sorgen , dass wenigstens nach meinem Tod, meine Ausarbeitungen für die Nachwelt erhalten bleiben, damit Wissenschaftler und Politiker der notwendig Wandlung Jahr später nach meinem Tod, nach Beendigungen aller militärischen Auseinandersetzungen fortsetzen können. 

Ich werde einige wichtige Universitäten in Deutschland auf diese Webseite speziell hinweisen, damit Sie meine Ausarbeitungen archivieren und sie weiter zeitgemäß der Staatengemeinschaft zur Annahme ausarbeiten können.

Über diese Webseite sind meine Ausarbeitungen als Dateien abrufbar. Abrufbar ist mein Strategiepapier in dem ich näher darlege, wie ich die Staaten über die UNO meine Friedensordnung vor den kriegerischen Auseinandersetzung Wirksamkeit verschaffen wollte.

Auch Sie, die Sie diese Webseite  zur Kenntnis genommen haben, sind aufgerufen, alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, die Wirksamkeit der Friedensordnung   zu erreichen.